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Erstgespräch - Kennenlernen
In einem ersten, unverbindlichen Gespräch haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen zu schildern und einen ersten Eindruck von mir und meiner Arbeitsweise zu gewinnen. Dieses Kennenlerngespräch ist für Sie kostenfrei und dient dazu, zu prüfen, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist.
15-20 Minuten
0 €
Einzelberatungs Sitzung
In der Einzeltherapie stehen Ihre Themen, Gefühle und Ziele im Mittelpunkt. In einem sicheren und wertschätzenden Rahmen begleite ich Sie dabei, neue Perspektiven zu entwickeln, innere Blockaden zu lösen und Ihren eigenen Weg klarer zu erkennen.
60 Minuten
120 €
Orientierung und Einstiegsbegleitung –
3 Sitzungen
Für alle, die sich zunächst auf einen zeitlich begrenzten Rahmen einlassen möchten, bietet dieses Paket eine gute Möglichkeit, persönliche Themen in Ruhe anzugehen. In drei Sitzungen à 60 Minuten können zentrale Anliegen Raum finden und tiefgehend betrachtet werden. Im Gegensatz zur einmaligen Einzelsitzung erlaubt dieses Paket eine aufbauende und wiederholte Begleitung.
3 x 60 Minuten
300 €
Langzeitbegleitung – 10 Sitzungen
Dieses Paket richtet sich an Klient*innen, die bereits das Orientierungspaket genutzt haben und sich eine regelmäßige, vertiefende Begleitung wünschen. In zehn Sitzungen à 60 Minuten entsteht Raum für eine kontinuierliche therapeutische Arbeit, in der auch tieferliegende oder wiederkehrende Themen achtsam bearbeitet werden können. Das Paket eignet sich besonders für langfristige Prozesse in einem stabilen, tragenden und vertrauensvollen Rahmen.
10 x 60 Minuten
Als Psychotherapeutin nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) bin ich nicht an das System der gesetzlichen Krankenkassen gebunden.
Die Kosten für meine Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen.
Private Krankenversicherungen, Beihilfestellen oder private Zusatzversicherungen erstatten die Kosten für heilpraktische Psychotherapie je nach Vertrag ganz oder teilweise. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang eine Erstattung möglich ist. Ich stelle Ihnen dafür eine Privatrechnung aus, die Sie ggf. bei Ihrer Versicherung einreichen können.
In Ausnahmefällen – z. B. wenn Sie trotz intensiver Suche keinen zeitnahen Therapieplatz bei einem kassenärztlich zugelassenen Therapeuten finden – kann eine Kostenerstattung über die gesetzliche Krankenkasse nach § 13 Absatz 3 SGB V beantragt werden ("Kostenerstattung bei Selbstbeschaffung"). Ob und unter welchen Voraussetzungen dies bewilligt wird, muss individuell mit der Krankenkasse geklärt werden.
❗ Wichtig:
Unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Ihre Krankenversicherung sind Sie als Patient*in mir gegenüber stets selbst zahlungspflichtig. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Ihnen und mir. Ob Ihre Kasse die Kosten übernimmt, ist eine separate Frage, die Sie bitte eigenständig mit Ihrer Versicherung klären.